Aufgrund meiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte und der hohen Nachfrage behandle ich aktuell nur begrenzt privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen, sowie Selbstzahler.
Dabei berechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vom 01.07.2024 mit einem Steigerungsfaktor von 2,3. Aktuell liegt der Satz für eine 50-minütige therapeutische Sitzung bei 134,06€.
Privatversicherung und Beihilfe: In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen erstattet. Aufgrund der neuen Verhandlungen mit den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in Schleswig-Holstein könnte eine privat zu begleichende Differenz entstehen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eine Psychotherapie übernimmt und welche Antragsformulare auszufüllen sind.
Selbstzahler: Auch in einer selbstgezahlten Psychotherapie halten ich mich an die bundesweit geltenden Psychotherapie-Richtlinie[1] inklusive der entsprechenden Abläufe. Für Selbstzahler fallen für 50 min. Psychotherapie (inkl. Erstgespräch und Probatorik) Kosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten an (134,06€).
[1] https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/
